AGB's

I. Vertragsgrundlagen

Die Firma Glanzfabrik ist ein Unternehmen zur Bearbeitung von Alu- und Metalloberflächen. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Bei telefonischer Bestellung bzw. Auftragserteilung kann Schriftform verlangt werden. Der Besteller ist auf vorliegende Bedingungen hingewiesen worden und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.


II. Preise / Angebote / Preisänderungen

Alle Preise/Angebote sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich per Stückzahl. Die Preise sind ausschließlich Versicherung, Verpackung und Versandkosten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Individuell erarbeitete Angebote behalten 30 Tage ihre Gültigkeit. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise behalten ihre Gültigkeit für 30 Tage.

III. Lieferzeiten / Lieferverzug / Liefertermin / Lieferfristen / Bedingungen für die angelieferte Ware

sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich fixiert wurden. Der Besteller hat erst nach Ablauf von 10 Tagen nach einem verbindlich vereinbarten Liefertermin das Recht, eine Nachfrist im Sinne der §§ 281, 323 BGB zu bestimmen. Lieferung und Bezahlung erfolgen zu den von uns vor Versand zuletzt aktuellen Preisen und Bedingungen

Die angelieferten Felgen und Teile müssen grundgereinigt, d.h. ohne Wuchtgewichte, Ventile, Schrauben und Spurplatten, bei Motorradfelgen ohne Kettenräder angeliefert werden. Es dürfen nur die zu verdichtenden Teile angeliefert werden, da diese ausser Haus chemisch entlackt werden. Ist dies nicht der Fall wird von uns für die Vorreinigung und Vorbearbeitung eine Gebühr von 5 Euro pro Teil berechnet. Diese wird wir Ihnen dann gesondert in Rechnung gestellt.


IV. Eigentumsübergang

Das Eigentum an den gelieferten bzw. bearbeiteten Waren geht erst dann auf den Besteller über, wenn sämtliche Forderungen des Unternehmens gegenüber dem Besteller erfüllt sind. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Glanzfabrik. Der Besteller ist verpflichtet bei Zugriffen von Dritten (Pfändung, Zurückbehaltungsrecht oder Ähnlichem) auf den Umstand hinzuweisen, dass die Ware unter Eigentumsvorbehalt des Unternehmens steht. Das Unternehmen ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Dies gilt gemäß § 503 BGB stets als Rücktritt vom Vertrag.

V. Gewährleistung und Haftung

Soweit die Ware Mängel im Sinne von § 634 BGB aufweist, leistet das Unternehmen Ersatz oder bessert nach. Es sind mehrfache Nachbesserungen zulässig. Sollte jedoch auch die dritte Nachbesserung fehlschlagen, stehen dem Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Offensichtliche Mängel hat der Besteller spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

Die Firma Glanzfabrik schließt Gewährleistungsansprüche in folgenden Fällen aus:

Für hochglanzpolierte Gegenstände, da aufgrund z.B. von Witterungseinflüssen bzw. unterschiedlichen Legierungen des Materials eine durchgehend gleichbleibende Glanzwirkung nicht immer umfassend gewährleistet werden kann. Auf Gegenstände, die vom Besteller geliefert wurden und einen Vorschaden aufweisen, ob sichtlich oder nicht augenscheinlich, und die daraus resultierenden Folgeschäden, auch wenn diese erst später nachgewiesen werden. Bei auftretenden Lieferschwierigkeiten / Auslieferung der Ware d.h. Kundenfelgen und alle anderen zu bearbeitenden Teilen, aufgrund höherer Gewalt, durch Betriebsstörung, Materialbeschaffungsproblemen oder Arbeitskämpfen etc., ist die Fa. Glanzfabrik für eventuell anfallende Kosten nicht haftbar zu machen. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit / Auslieferung um den zur Beseitigung der Probleme benötigten Zeitraum. Schadensersatzansprüche sind generell ausgeschlossen. Eine Haftbarkeit gegenüber der Fa. Glanzfabrik ist nicht möglich. Gewährleistungsansprüche für Zubehörartikel laufen nach 6 Wochen ab, da es sich um Gebrauchsgegenstände handelt. Es sei denn, die gesetzliche Regelung sieht eine längere Gewährleistung vor. Wir weisen daraufhin, dass eine Bearbeitung von Felgen, die falsche oder manipulierte Schlagnummen und Kennzeichnungen haben oder andere Manipulationen aufweisen ( z.B. abgedreht sind, nicht zu den Felgen passende Schüsseln aufweisen oder sonstige Veränderungen aufweisen) nur gegen eine schriftliche Einverständniserklärung von uns angenommen werden.

Ebenso kann die Firma Glanzfabrik nicht für unhandsame oder falsche Pflege von bearbeiteten Felgen haftbar gemacht werden. Der Besteller ist verpflichtet sich selbst über die richtige Pflege, Reinigung und Lagerung von bearbeiteten Felgen zu informieren.

Mehrteilige Felgen dürfen nur vom Hersteller selbst auseinander und wieder zusammen montiert werden, da diese oftmals Dichtungen enthalten, welche die Dichtigkeit der Felge garantieren. Jede dieser Felgen muss nach einer Bearbeitung neu abgedichtet werden. Wir übernehmen daher keine Gewährleistung und Garantie auf die Dichtigkeit der Felge.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die Nutzern oder Dritten als solcher unserer Internetplattform entstehen. Alle Rechte an Texten, Grafiken, Bildern und Animationen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Alle angegebenen Markenzeichen auf unserem Websites sind, wenn nicht anders angegeben Markenrechtlich geschützt.

 


VI. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind bei Übergabe ohne jeglichen Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der Versand erfolgt in der Regel gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Wir sind nicht verpflichtet, unbare Zahlungsmittel entgegen zu nehmen.


VII. Rückgaberecht, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
Laut dem Fernabsatzgesetz können Sie alle bei uns gekauften Zubehörartikel innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung zurückgeben, sofern sich die erworbenen Artikel im Neuszustand befinden und keine Gebrauchspuren aufweisen. Den Kaufpreis erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen zurück. Verpackungs- und Versandkosten werden nicht erstattet. Die Rücklieferung hat frei zu erfolgen. Unfrei angelieferte Pakete werden von uns nicht angenommen.


VIII. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz
Für Druckfehler auf unserer Homepage übernehmen wir keine Garantie und Haftung.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Haftungsauschluß im Impressum.
Die Firma Glanzfabrik ist berechtigt, die Daten des Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen Umfang zu speichern und zu verarbeiten.
Wir erheben, verarbeiten personenbezogene Daten unserer Kunden ohne weitergehende Einwilligung nur soweit diese für die Vertragsbegründung und -abwicklung und Abrechnungszwecken erforderlich sind.

 

IX. Erfüllungsort / GerichtsstandErfüllungsort für Lieferung, Abholung und Zahlung ist der Ort des Unternehmens. Gerichtsstand ist der Ort des Unternehmens