Glanzfabrik - Felgenreparatur, Car Detailing und Reifenservice am Bodensee

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der "Glanzfabrik" (nachfolgend als "Wir", "Uns" oder "Anbieter" bezeichnet) und unseren Kunden (nachfolgend als "Kunde" oder "Auftraggeber" bezeichnet).

1.2. Unsere AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Felgenreparatur, Felgenveredelung, Reifen- und Felgenhandel, Reifenservice sowie Car Detailing, die von der Glanzfabrik erbracht werden.

 

2. Vertragsgegenstand

 

2.1. Die Glanzfabrik bietet professionelle Dienstleistungen im Bereich Felgenreparatur, Felgenveredelung, Reifen- und Felgenhandel, Reifenservice sowie Car Detailing an. Die genaue Leistungsbeschreibung, einschließlich Preisen und Konditionen, ergibt sich aus unseren schriftlichen Angeboten, Preislisten oder individuellen Vereinbarungen.

2.2. Alle Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns das Recht vor, Angebote oder Preise ohne Vorankündigung zu ändern.

 

3. Vertragsabschluss

 

3.1. Verträge kommen durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder mündliche Vereinbarungen zustande.

3.2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

4.1. Preise

 

4.1.1. Die Preise für die von der Glanzfabrik angebotenen Dienstleistungen und Produkte sind in unseren aktuellen Preislisten, Angeboten oder schriftlichen Kostenvoranschlägen festgelegt.

4.1.2. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.1.3. Preisänderungen sind vorbehalten und können ohne vorherige Benachrichtigung vorgenommen werden. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Preise, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

 

4.2. Zahlungsbedingungen

 

4.2.1. Die Zahlung für unsere Dienstleistungen und Produkte sind nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

4.2.2. Zahlungen können in bar, per Überweisung oder auf andere schriftlich vereinbarte Weise erfolgen. Alle Zahlungen sind auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der Glanzfabrik zu leisten.

4.2.3. Im Falle von wiederholten Aufträgen oder langfristigen Vereinbarungen kann die Glanzfabrik nach eigenem Ermessen Teilzahlungen oder Ratenzahlungen akzeptieren. Die Einzelheiten hierzu sind schriftlich zu vereinbaren.

 

4.3. Zahlungsverzug

 

4.3.1. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich die Glanzfabrik das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu berechnen.

4.3.2. Zusätzlich zu den Verzugszinsen behält sich die Glanzfabrik das Recht vor, dem Kunden Mahngebühren in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen, um die entstandenen Kosten für die Zahlungserinnerungen zu decken.

4.3.3. Bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug behält sich die Glanzfabrik das Recht vor, weitere Aufträge oder Dienstleistungen auszusetzen oder zu verweigern, bis sämtliche ausstehenden Zahlungen beglichen sind.

 

4.4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

 

4.4.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Glanzfabrik aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

4.4.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

4.5. Eigentumsvorbehalt

 

4.5.1. Die von der Glanzfabrik gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Gebühren Eigentum der Glanzfabrik.

4.5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte pfleglich zu behandeln und vor Diebstahl, Beschädigung oder Verlust zu schützen.

 

5. Gewährleistung und Haftung

 

5.1. Soweit die Ware Mängel im Sinne von § 634 BGB aufweist, leistet das Unternehmen Ersatz oder bessert nach. Es sind mehrfache Nachbesserungen zulässig. Sollte jedoch auch die dritte Nachbesserung fehlschlagen, stehen dem Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.

5.2. Offensichtliche Mängel hat der Besteller unverzüglich nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

 

5.3. Die Firma Glanzfabrik schließt Gewährleistungsansprüche in folgenden Fällen aus:

 

5.3.1. Für hochglanzpolierte Gegenstände, da aufgrund z.B. von Witterungseinflüssen bzw. unterschiedlichen Legierungen des Materials eine durchgehend gleichbleibende Glanzwirkung nicht immer umfassend gewährleistet werden kann.

5.3.2. Auf Gegenstände, die vom Besteller geliefert wurden und einen Vorschaden aufweisen, ob sichtlich oder nicht augenscheinlich, und die daraus resultierenden Folgeschäden, auch wenn diese erst später nachgewiesen werden.

5.3.3. Bei auftretenden Lieferschwierigkeiten / Auslieferung der Ware, d.h. Kundenfelgen und alles andere zu bearbeitende Teilen, aufgrund höherer Gewalt, durch Betriebsstörung, Materialbeschaffungsproblemen oder Arbeitskämpfen etc., ist die Fa. Glanzfabrik für eventuell anfallende Kosten nicht haftbar zu machen. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit / Auslieferung um den zur Beseitigung der Probleme benötigten Zeitraum.

5.3.4. Schadensersatzansprüche sind generell ausgeschlossen.

5.3.4 Eine Haftbarkeit gegenüber der Firma Glanzfabrik ist nicht möglich.

5.3.5. Gewährleistungsansprüche für Zubehörartikel laufen nach 6 Wochen ab, da es sich um Gebrauchsgegenstände handelt. Es sei denn, die gesetzliche Regelung sieht eine längere Gewährleistung vor.

5.3.6 Wir weisen darauf hin, dass eine Bearbeitung von Felgen, die falsche oder manipulierte Schlagnummen und Kennzeichnungen haben oder andere Manipulationen aufweisen (z.B. abgedreht sind, nicht zu den Felgen passende Schüsseln aufweisen oder sonstige Veränderungen aufweisen) nur gegen eine schriftliche Einverständniserklärung von uns angenommen werden.

5.3.7. Ebenso kann die Firma Glanzfabrik nicht für unhandsame oder falsche Pflege von bearbeiteten Felgen haftbar gemacht werden.

5.3.8. Der Besteller ist verpflichtet sich selbst über die richtige Pflege, Reinigung und Lagerung von bearbeiteten Felgen zu informieren. Mehrteilige Felgen dürfen nur vom Hersteller selbst auseinander und wieder zusammen montiert werden, da diese oftmals Dichtungen enthalten, welche die Dichtigkeit der Felge garantieren.

5.3.9 Jede dieser Felgen muss nach einer Bearbeitung neu abgedichtet werden. Wir übernehmen daher keine Gewährleistung und Garantie auf die Dichtigkeit der Felge.

5.3.10. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die Nutzern oder Dritten als solcher unserer Internetplattform entstehen.

5.3.11. Alle Rechte an Texten, Grafiken, Bildern und Animationen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts.

5.3.12. Alle angegebenen Markenzeichen auf unseren Websites sind, wenn nicht anders angegeben Markenrechtlich geschützt.

 

6. Widerrufsrecht

 

6.1. Verbraucher haben das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in unserer separaten Widerrufsbelehrung angegeben.

 

7. Datenschutz

 

7.1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website verfügbar ist.

 

8. Gewährleistung und Garantie

 

8.1. Für alle von der Glanzfabrik erbrachten Dienstleistungen und verkauften Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Wir gewährleisten, dass die erbrachten Dienstleistungen und Produkte frei von Mängeln sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

 

9. Terminvereinbarungen

 

9.1. Terminvereinbarungen für unsere Dienstleistungen erfolgen nach Absprache. Wir bemühen uns, vereinbarte Termine einzuhalten, können jedoch keine Garantie für unvorhergesehene Umstände oder Verzögerungen übernehmen.

 

10. Schlussbestimmungen

 

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort des Gerichtsstandes].

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese ausführlichen AGB stellen die Vereinbarung zwischen der Glanzfabrik und dem Kunden dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen.

 

Stand: 01/2023 - Glanzfabrik

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